Staatliche Folter muss Tabu bleiben!
“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”
Mit diesem Satz beginnen die Grundrechte unseres Grundgesetzes. Artikel 1 Absatz 1 der Verfassung stellt damit die Grundlage unserer konstitutionellen Demokratie dar, an der nicht gerüttelt werden sollte. Nun steht am kommenden Freitag die Wahl eines neuen Richters für das Bundesverfassungsgerichtes an – zugleich damit die Wahl des Vizepräsidenten, der in zwei Jahren zum Präsidenten des höchsten deutschen Gerichtes aufsteigen könnte. Nach dem Proporzverfahren hat nun die SPD den Juristen und Rechtsphilosophen Horst Dreier vorgeschlagen.
Auch mal gute Nachrichten: SPD zieht Horst Dreier zurück : MARK SEIBERT:LOGBUCH
[...] des Bundesverfassungsgerichts, der den Kern der Verfassung zu verteidigen hat, nicht geeignet. (via, [...]