Das Verwaltungsgericht Schwerin hat heute die Allgemeinverfügung der Polizei teilweise aufgehoben. 200 Meter abstand vom Zaun würden ausreichen so die Richter, den “prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit [kann] in ausreichender Weise mit milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden”. Mit der Aufhebung des Verbotes für Teile des für den 7.Juni geplanten Sternmarsches [...]
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200 Meter sind genug…
Mai 25th, 2007 · Keine Kommentare
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