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Kinderrechte ins Grundgesetz

September 20th, 2007 · Keine Kommentare

kinderrechte_ins_gg.gif193 Staaten der Erde haben die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Nur bedeutet dies natürlich nicht, dass sie auch überall befolgt werden. Wir brauchen dabei garnicht bis nach Afrika zu gucken und an Kindersoldaten und Kinderarbeit denken: Auch Deutschland hat völkerrechtliche Vorbehalte gegen die Konvention gestellt, so dass Ausländerrecht bei Abschiebung Vorrang hat. Die Folge: Allein in Hamburg gab es 2003 125 Kinder in Abschiebehaft.

Aber auch abgesehen von dieser Missachtung steht seit Mitte der 90er Jahre die Forderung im Raum Kinderrechte auch in den Verfassungsrang zu heben. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht natürlich festgestellt, dass ein Kind durchaus “ein Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit” ist, aber eine besondere Berücksichtigung findet das Kindeswohl dennoch nicht immer. Auch die gleichberechtigte Anerkennung eines Kindes ist gesellschaftlich nicht immer präsent.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte aus UNICEF, Kinderschutzbund und dem Kinderhilfswerk fordert deshalb die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung, wie dies beim Tierschutz bereits erfolgte. Kernelemente einer solchen Änderung wären:

• Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen;
• Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
• Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
• Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
• Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
• Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Ich finde die Beachtung dieser Punkte sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Natürlich ist es vielleicht aufwändiger, wenn man bei Straßenbauvorhaben auch einen Blick auf Kinder wirft und bei allem Verwaltungshandeln auch das Kindeswohl beachtet werden muss. Dies bedeutet gegebenenfalls auch einen größeren Einfluss des Staates auf Eltern, aber dies ist momentan im Prinzip auch so und mal allgemein: Kinder sind ja auch nicht Eigentum der Eltern. Sie sind eigene – kleinere – Individuen, die auch verdient haben entsprechend gesetzlich respektiert zu werden, wenn sie noch nicht 18 sind. Die Verankerung dieses Grundgedankens und damit die Anerkennung von besonderen Bedürfnissen von Kindern wäre m.E. ein großer Schritt vorwärts für ein Kinderfreundlicheres Deutschland. So fälle wie die fehlenden Unterlagen in dem Artikel vorhin hätte es dann jedenfalls nicht gegeben. Hier kann man jedenfalls die Forderung unterstützen – ich habe es vorhin getan!

Update: Inzwischen gibt es bereits politische Initativen dazu, die auch erfolgsversprechend aussehen – siehe Beitrag.

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Tags: Wirtschaft & Soziales

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0 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Anje23 // Sep 20, 2007 at 23:03

    Wo hast Du denn den Aufkleber gefunden oder was ist das. Würde ich mir gerne bestellen.

  • 2 Patrick Jedamzik // Sep 21, 2007 at 00:10

    Das Logo ist von http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de. Ob es gedruckte Materialien gibt, weiss ich allerdings nicht.

  • 3 Jörg Friedrich // Sep 23, 2007 at 19:03

    Ich finde, eine Verfassung sollte nicht überlastet werden, unser Grundgesetz ist es bereits. Kinder sind Menschen und damit genießen sie bereits wie wir alle den Schutz des Grundgesetzes. Recht auf Bildung usw usf sind bereits im Grundgesetz verankert. Völlig unsinnig ist es, Kinderschutz und Tierschutz miteinander in einem Atemzuge zu nennen! Genau darin kommt die Absurdität der Forderung aber sehr gut zum Ausdruck. Kinder brauchen keinen besonderen Schutz, sie müssen einfach als das was sie sind, angenommen werden: Menschen und Bürger dieses Landes.

    Ich habe selbst zwei Kinder, die inzwischen erwachsen sind.

  • 4 Kerstin // Jun 27, 2008 at 23:33

    Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz eine Verankerung fänden hätte dieses auch einen Symbolcharakter. Kinder brauch sehr wohl einen besonderen Schutz weil sie sich nicht alleine währen und schützen können so wie Erwachsene dies “meistens” können. Die Verfassung hat sicherlich schon einiges auf dem Buckel aber könne Rechte für Kinder eine Überlastung darstellen? Es wird allerhöchste Zeit und eine Wirkung wird es sicherlich erst in vielen weiteren JAhren zeigen. Wir leben in einer sehr kinderfeindlichen Welt!!!!

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