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Unser Verteidigungsminister: Finger am Abzug

September 17th, 2007 · Keine Kommentare

Es ist schon ein Skandal, was der Herr Verteidigungsminister von sich gibt. Er würde bei einem entführten Flugzeug in Hand von Terroristen den Befehl zum Abschuss geben – und die Verfassung brechen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte genau diesen Fall beim Luftsicherheitsgesetz ausgeschlossen:

Die “Abschussermächtigung” des Verteidigungsministers verstoße gegen die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes) und gegen das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1), weil unbeteiligte Menschen als bloße Objekte behandelt und getötet würden. Nach Ansicht der Richter ist es “schlechterdings unvorstellbar”, auf gesetzlicher Grundlage unschuldige Menschen in hilfloser Lage vorsätzlich zu töten.

Sein Vorgänger Struck hatte auch schon erklärt, im Fall der Fälle den Angriff zu befehlen und anschließend zurückzutreten, nur war dies vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Mir wäre es beim jetzigen Minister lieber, er würde es andersrum machen. Immerhin hat die Pilotenvereinigung ihren Mitgliedern geraten, diesen rechtswiedrigen Befehl nicht auszuführen – denn diese wären diejenigen, die Jung damit in die Zwickmühle schickt…

Tags: Innenpolitik

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