Bedingungsloser Lauschangriff

Innenpolitik 14. Juli 2007

Neues aus dem Hause Schäuble: Warum eigentlich abschalten, wenn bei einem Lauschangriff Privatgespräche laufen? Stattdessen solle doch ein Richter am Ende einfach alles abhören und das Wesentliche herausfiltern. Naja, dass man dafür schon mehr Richter bräuchte mag der Innenminister ebenso vergessen haben, wie die Tatsache, dass das Verfassungsgericht 2004 eindeutig festgestellt hatte, dass “Gespräche zwischen engen Angehörigen dürfen [...] noch abgehört werden [dürfen], wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat”. Dabei dürfte es keine Rolle spielen, wer dieses Gespräch abhört – ob Richter oder Polizist, denn der Schutz der Privatspähre ist ein Grundrecht, das nicht weniger verletzt wird, wenn es ein Richter ist.

Am Rande noch ein Hinweis auf die Aktion “Blogger helfen Schäuble“, bei der man Emails gleich auch in Kopie ans Innenministerium schicken soll, damit diese es einfacher haben. Bei der Aktion ein Grundgesetz für Schäuble machen inzwischen übrigens über 160 Blogs mit!

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Eine Reaktion auf “Bedingungsloser Lauschangriff”

  1. karan.twoday.net:

    Ganz schnell in’s Bett……

    … werde ich mich jetzt begeben, um meine spätabendlichen Gelüste zu sublimieren.

    Eine kleine Suche habe ich aber vorhin noch gemacht:

    Matziberlin
    Sowhynot
    Caipi
    Architektur ist Geiselnahme
    Dem Nubi sein Blog
    Von Mir Nix & Dir Nix
    trot…

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