Peter Struck, seineszeichens SPD Fraktionsvorsitzender hat sich für ein neues NPD Verbotsverfahren ausgesprochen. Hintergrund bildet eine Untersuchung über die Finanzierung der rechtextremen Partei, nach der sich die Partei größtenteils aus öffentlichen Quellen finanziert. “Dass der Steuerzahler über seine Steuern diese Verfassungsfeinde finanziert, ist nicht hinnehmbar” sagte Struck dazu.
Und dies ist für mich auch eins der wesentlichsten Argumente, denn mit dem Verbot würden der NPD diese finanziellen Ressourcen genommen werden. Spenden wären nicht mehr absetzbar und die Einnahmen und logistischen Grundlagen beispielsweise aufgrund von parlamentarischer “Arbeit” würden entfallen.
Natürlich würde selbst bei einem Zusammenbruch der logistischen Strukturen der NPD das rechte Gedankengut nicht verloren gehen, aber es würde deutlich schwerer werden, diese in die Öffentlichkeit zu tragen, denn neben den finanziellen Einbußen würde die Partei ja auch die Möglichkeit verlieren Demonstrationen durchzuführen, Räume zu buchen oder – was sicherlich am drastischsten ist – Radio- und Fernsehspots auszustrahlen, wie es bei jeder Wahl gegeben ist.
Die Befürchtung, dass sich mit dem Verbot ein Gang in den Untergrund ergeben würde, kann man natürlich nicht ganz ausschließen, aber es ist ja leider auch nicht so, dass die NPD bisher ein Ort war, der sich engagiert gegen Gewalt eingesetzt hatte. Eher im Gegenteil sieht sich die Partei ja zunehmend als Teil der nationalen Bewegung und sympatisiert mit der Gewalt wie letztens in Rostock oder führt diese auch ganz offen aus (“zur Festnahme”) wie man hier lesen und sehen kann. Also von einer Mäßigung durch den Status einer legalen Partei kann man da ja kaum noch reden. Im Gegenteil glaube ich, dass sie mit Einschüchterung und aktiver Gewalt die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unseres Staates gefährdet.
Ich denke die Bedingungen für ein Verbotsverfahren sind erfüllt – es müssen nur die Hindernisse des letzten Verfahrens beseitigt werden. Wir erinnern uns: 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht ein solches noch aus formellen Gründen abgelehnt. Hintergrund waren V-Leute in der Partei und dem Vorstand, so dass einige der Richter die fehlende Staatsferne angemahnt hatten. Vor einem solchen neuen Verfahren müssen diese Probleme natürlich beseitig werden und ein solches Verfahren muss gut vorbereitet werden, aber es sollte kommen.
Anmerkung: Die Initiative No NPD sammelt Unterschriften für ein Verbotsverfahren – teilnehmen
0 Antworten bis jetzt ↓
Es gibt keine Kommentare bis jetzt...Trete Sachen weg, die vom Formular runterfallen.
Hinterlasse ein Kommentar