In der letzten Zeit hört man gerne Aussagen, dass der Einsatz in Afghanistan völkerrechtswidrig sei, dass die Bundeswehr sich in Afghanistan sich an einem völkerrechtswidrigen Krieg beteiligt. Damit soll dann die eigene Ablehnung an diesem Kampf moralisch untermauert werden, obwohl sich das rechtlich m.E. nicht aufrechthalten lässt. Wie ich gleich darlegen werde, ist der Einsatz der NATO im Rahmen der Operation Enduring Freedom rechtlich durch das Selbstverteidigungsrecht der Völker abgedeckt. Das andere – formell getrennte – Mandat der ISAF kann völkerrechtlich kaum angezweifelt werden, da es eindeutig auf einem Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beruht.
Bevor mir wie oft vorgeworfen wird, ich wäre formaljuristisch, sei angemerkt, dass man über die Frage von Recht (also auch Völkerrecht) nur formaljuristisch reden kann und nicht politisch. Politisch kann man den Einsatz ablehnen, man kann ihn kritisieren, aber dann sollte man es nicht aufs Völkerrecht zurückführen und damit eine objektive Stellung vorzutäuschen. Das ist unnötig in der politischen Diskussion, denn nur weil man etwas darf muss man es ja nicht tun. Aber nun zum Thema
Die beiden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassenen Resolutionen 1368 und 1373 des UN Sicherheitsrates betonen ausdrücklich das “naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung”, welches die Charta in Artikel 51 wie folgt beschreibt:
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Aus dem Gesamtkontext der Resolutionen, die sich mit dem Terrorismus beschäftigen ergibt sich, dass damit ein von Terrorakten betroffener Staat die gleichen Mittel ergreifen dürfte, wie bei einem staatlichen Aggressor.
Bleibt die Frage, ob ein Angriff durch eine Organisation wie Al-Qaida auch den Angriff auf Afghanistan und die Taliban rechtfertigt. Fakt ist jedenfalls, dass die Taliban Al-Qaida Unterschlupf boten und diese damit unterstützen. Im übrigen – und das wird gerne übersehen – ich die Forderung nach Auslieferung nicht neu, sondern wurde durch den UN-Sicherheitsrat bereits länger gefordert (zuletzt am 19. Dezember 2000 in Resolution 1333), was Afghanistan auch Sanktionen einbrachte.
Die Unterstützung der Terroristen ist auch aus anderen Gründen mit einer Aggression nach Artikel 51 gleichzusetzen. Auch frühere Erklärungen der Vollversammlung, die aufgrund des grundlegenden Charakters und der Zustimmung aller Staaten als Volksgewohnheitsrecht angesehen werden müssen, bestätigten dies. Die sogenannte “Friendly-Relations-Declaration” von 1970 erklärte beispielsweise:
Every State has the duty to refrain from organizing, instigating, assisting or participating in acts of civil strife or terrorist acts in another State or acquiescing in organized activities within its territory directed towards the commission of such acts, when the acts referred to in the present paragraph involve a threat or use of force.
Und auch die Aggressionsdefinition von 1974 machte deutlich, dass es nicht nur um Panzer geht, die über eine Grenze rollen:
Vorbehaltlich und nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 2 gilt, ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Kriegserklärung, jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:
(…)
f) die Tatsache, dass ein Staat, der sein Hoheitsgebiet einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, zulässt, dass dieses Hoheitsgebiet von dem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;
g) das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, wenn diese mit Waffengewalt Handlungen gegen einen anderen Staat ausführen, die auf Grund ihrer Schwere den oben aufgeführten Handlungen gleichkommen, oder die wesentliche Beteiligung daran.
Auch die internationale Rechtssprechung bekräftigt diese Einschätzung. In dem berühmten Nicaragua Urteil des Internationalen Gerichtshof stellte dieser 1986 fest, das die amerikanische Unterstützung von Contra-Rebellen in Nicaragua dessen Selbstverteidigungsrecht auslösen konnte.
Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass Massnahmen zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN Charta als “naturgegebenes Recht” keine Genehmigung durch den Sicherheitsrat benötigen, dieser jedoch die angezeigten Massnahmen der USA und ihrer Verbündeten zustimmend zur Kenntnis genommen hat.
Die Beteiligung Deutschlands ergibt sich bei Operation Enduring Freedom aus Artikel 5 der NATO Charta, nach der alle Vertragsparteien aufgerufen sich sich im Fall eines Angriffes gegenseitig zu unterstützen:
NATO−Vertrag Artikel 5
Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird, sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. Von jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.
Im Grundgesetz ergibt sich diese Mitwirkung in Artikel 24 Absatz 2.
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Ein solches System ist sowohl die NATO, wie auch die Vereinten Nationen. Dies wurde auch 1994 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt.
Zusammenfassend bleibt also: Die Beteiligung an OEF und ISAF ist völkerrechtlich legitimiert. Ob sie politisch richtig ist, ist und bleibt eine andere Frage, auf die ich jetzt nicht lange eingehen will, denn das wäre ein ganz neues Thema, worüber man viel mehr schreiben kann
Womit du eindeutig festgestellt hättest dass wir in Afghanistan Krieg führen, Völkerrecht hin oder her.
Schon blöd, dass ich den Artikel so genannt hatte
Ich glaube man kann es durchaus so sehen, dann aber rechtlich im Rahmen der OEF als “Verteidigunsgkrieg”. ISAF ist in dem Sinne kein Krieg, sondern eine Friedenssichernde Massnahme der Vereinten Nationen. Nur mal angemerkt, damit nicht eine Moralkeule daraus wird, denn hier ist es nur formaljuristisch
Mehr dazu, was man in Afghanistan tun müsste in den nächsten Tagen.
Nach deiner These, wäre auch eine Intervention in Deutschland denkbar gewesen. Wenn Terroristen von einem Land beherbergt werden, so ist das doch in deiner Theorie ein ausreichender Grund zu militärischer Intervention.
Den Flugunterricht haben die Terroristen in den USA erhalten, so als Randnotitz.
Erstens ist das nicht “meine” These, sondern durchaus die wissenschaftliche Sichtweise.
Und zweitens ist dies ein völlig aus der Luft gegriffener Vergleich. Sowohl in den USA, wie auch in Deutschland wurden und werden Terroristen ja strafrechtlich verfolgt. Wenn ein Staat Straftäter in seinem Land verfolgt, dann unterstützt er diese ja eben nicht, anders als seinerzeit die Taliban eben Al Qaida.
Hmm, was mich seinerzeit schon am Krieg gegen Afghanistan störte war dieses Stellvertreterkriegsgeschmäckle. Die USA brauchten dringend einen Staat den sie als Vergeltung für 9/11 angreifen konnten und pickten sich Afghanistan raus. Unabhängig von Völkerrechtsaspekten wird derartiges Verhalten natürlich dadurch konterkariert, wenn die USA andere Staaten aus denen Al Quaida Unterstützung bezieht, wie z.B. Saudi Arabien, nicht angreift sondern hofiert.
So einfach ist das mit Saudi-Arabien auch nicht. Klar, die meisten Attentäter waren Staatsbürger Saudi-Arabiens, aber faktisch hatte Saudi-Arabien schon lange mit Al Quaida abgeschlossen und gegenüber den Taliban auch eine harte Linie diesbezüglich vertreten. Auch die Bin Laden Familie ist ja auch eher durch die Blutslinie als durch wirkliche Verbundenheit mit ihrem Familienmitglied Bin Laden verbunden.
Es ist kaum zu bestreiten, dass die Taliban Al Quaida Unterschlupf geboten haben und dass diese hinter den Terroranschlägen stecken haben sie ja inzwischen selber zugegeben, also ist das auch kein willkürliches Herausgreifen.
Man mag über Sinn und Unsinn dieses Vorgehens diskutieren, aber es wäre zu Einfach – anders als beim Irak – dies in die typisch Bush Schublade zu packen (womit ich nicht sagen will, das du das tust). Ich wette, jeder andere amerikanische Präsident – auch Al Gore – hätte in der Situation ähnlich gehandelt, weil man sich als Weltmacht mit dem größten Militärapperat eben nicht so auf der Nase herumtanzen lässt.
Eben, genau darum ging es meiner Ansicht nach. Da hat man so einen großen Militäretat und der praktische Nutzen das eigene Land damit verteidigen zu können liegt bei zero.
Das Problem ist aus meiner naiven Weltsicht (meine ich so) das die USA damit die Meßlatte ab wann ein Krieg eines demokratischen Staates als legitimiert gelten darf, verdammt weit runtergesetzt hat.
Rußlands vorgehen in Tschetschenien kann damit quasi als legitimiert gelten. Und im Prinzip, in einem hypothetischen Fall, dürfte laut dieser Logik auch die VR China Taiwan zerbomben, wenn Taiwan tibetianische “Terroristen” unterstützt bzw. nicht verfolgt.
Es gibt ja noch einen Unterschied zwischen einem legitimen Krieg und einer Verhältnismäßigkeit
[...] über die Resolutionen 1368 und 1373 gedeckt. Siehe für ein detailliertew Erklärung: PatJe.de Warum der Afghanistan-Einsatz nicht völkerrechtswidrig ist… __________________ Mein Projekt: Star Trek: The Dominion War Kommentare, Fragen, Anregungen, Lob [...]
Der Krieg in Afghanistan eindeutig völkerrechtswidrig.
Entgegen deiner Behauptung hat der Sicherheitsrat dem Antrag auf Selbstverteidigungsrecht nicht zugestimmt, aufgrund der zweifelhaften Beweislage.
Ferner entsprechen 2 Flugzeuge, die in ein Zivilgebäude (WTC) fliegen nicht der Definition eines bewaffneten Angriffs (ganz einfach, weil Zivilflugzeuge nicht als Waffen einzustufen sind).
Selbst wenn man den dürftigen Aussagen der USA, man habe die Täter eindeutig identifiziert, Glauben schenkte, so bleibt es dennoch fragwürdig, warum man einen offensichtlich mit dem Anschlag nicht in Verbindung stehenden Staat (Afghanistan) für die Akte einiger Individuen, welche offiziell (überwiegend) Staatsbürger Saudi-Arabiens waren, im Rahmen der Selbstverteidigung angreifen dürfte.
D.h.
1. Sind die Angreifer im engeren Sinne nicht bewaffnet gewesen.
2. Haben sie nicht im Namen einer staatlichen Organisation gehandelt.
3. Sind sie daher als Kriminelle einzustufen und allerhöchstens zur internationalen Fahndung auszuschreiben.
Soviel zum Völkerrecht.
Zum NATO-Einsatz bleibt zu sagen, dass eine gemeinsame Militär-Aktion im Rahmen der NATO nur dann rechtens ist, wenn ein Staat einen NATO-Mitgliedsstaat bewaffnet angreift (z. Bsp. hätte damals die DDR die BRD angreifen können (sehr beliebtes Szenario, was glücklicherweise niemals eingetreten ist) oder wenn Georgien 2008 schon NATO-Mitglied gewesen wäre, hätte die NATO das Recht gehabt die russischen Streitkräfte aus Georgien zu “vertreiben”).
Somit ist auch der NATO-Einsatz eindeutig rechtswidrig.
eine zensur findet nicht statt…
Sorry, findet auch nicht, aber die letzten Wochen war das Blog nunmal faktisch tot. Sorry dafür.
Der Sicherheitsrat hatte das Selbstverteidigungsrecht in der Resolution direkt nach dem 11.September betont. Da wusste man auch bereits, dass es Zivilflugzeuge waren. Es gab kein Veto oder ähnliches bei der Resolution, also ist diese zunächt gültig. Klar, sie gibt kein direktes Mandat oder Recht für den konkreten Afghanistan-Fall und – hier mag man mich korrigieren – ich glaube auch nicht, dass es von einem Mitgliedsstaat des Sicherheitsrates (mit Vetorecht) wirklich Proteste gegen den Afghanistan Einsatz gegeben hätte.
Afghanistan stand insofern in Verbindung mit den Anschlägen, dass sie den Terroristen schon seit Jahren Unterschlupf boten. Die Saudis hatten mit Bin Laden damals schon längst abgeschlossen. Das Unterstützen von Terroristen kann durchaus als feindlicher oder kriegerischer Akt gesehen werden.
Die NATO hatte im übrigen festgestellt, dass es zu einem Angriff auf die USA gekommen ist, demnach lässt sich der Einsatz auch darüber herleiten.
Wie schon gesagt: Man mag das politisch für falsch gehalten haben oder jetzt – wie ich auch – Kritik an dem momentanen Einsatz haben. Aber einfach zu sagen er wäre völkerrechtswidrig ist eben zu einfach. Insbesondere ist ISAF von daher schon schwer als völkerrechtswidrig zu bezeichnen, da der UN-mandatiert ist.
moin zusammen,
“Das Problem ist aus meiner naiven Weltsicht (meine ich so) das die USA damit die Meßlatte ab wann ein Krieg eines demokratischen Staates als legitimiert gelten darf, verdammt weit runtergesetzt hat.”
Absolut richtig. Das hat sich gleichfalls im zweiten Irak Krieg gezeigt, der bekannterweise aufgrund nicht existierender Beweise begonnen wurde (just muss ich an Hitlers Überfall auf Polen denken). Unfassbar wie einfach es ist einen Krieg zu beginnen der von der breiten Masse als richtig empfunden wird… Willkommen im 21 Jahrhundert. Wer die Massenmedien steuert hat die Macht.
Es ist wohl recht naiv zu glauben, damit argumentieren zu können, dass das Tötungswerkzeug tatsächlich als Waffe definiert sein muss, damit es als Waffe anerkannt wird.
Es ist richtig, dass es keien staatliche Organisation ist und, dass die obigen Auszüge aus der Angriffsdefinition somit in diesem Zusammenhang nicht anwendbar sind, da dort eindeutig der Staat einbezogen sein muss.
Allerdings gilt auch die “Friendly-Relations-Declaration”, in der die Duldung und Beihilfe von terroristischen Aktionen innerhalb des eigenen Staates bedeutet, dass dieser nicht seiner Pflicht nachkommt.
Eine intesive Aktion gegen die Aggressoren ist im Sinne der Selbstverteidigung in so einem schweren Fall auch für einen Staat hinehmbar.
So ist auch das UN-Mandat für Afghanistan demnach angebracht.
Leider sieht die Realität anders aus und es findet in Afghanistan faktisch ein Krieg statt, was nun nicht mehr dem Mandat entspricht. Ob der Einsatz nun auch als völkerrechtswidrig einzustuffen ist, ist kaum zu beantworten, da die Situation sehr komplitiert ist und ein Rückzug keine Garantie für den “Weltfrieden” erreicht, da es u.a. mehr als nur ein weitere kleiner Sieg für die Taliban in Afghanistan, Pakistan,etc. wäre.
Gerade bei Obama vergessen die Menschen einen wichtigen Punkt. Obama und die Demokraten führen eindeutig eine andere politische Linie als die Kontrahenten und insbesonderes Bush, doch ist es immer noch ein Fakt, dass alle U.S. Amerikaner sind. So ist es genauso wie bei Staaten wie Afghanistan, Iran, China, Venezuela, etc. wichtig deren Geschichte und besonders die Kultur bei allen Entscheidungen zu beachten, wie auch dieselben der U.S. Amerikaner. Im Fall der Letzten ist vorallem deren Patriotismus hevorzuheben, aufgrund dessen die wahllose Suche eines Schuldigen und der schnellstmögliche Angriff kaum aufzuhalten war. Trotz der abnehmenden Agressivität in der Bevölkerung war es sogar immer noch möglich den Irak-Krieg durchzusetzen.
Ich denke auch, dass jeder Präsident im Falle des Afghanistan Einsatzes ähnlich gehandelt hätte. Die derzeitige Situation aber, wäre in diesem Fall nicht so aussichtslos gewesen.
Ich bin nicht in der Rechtsstand der NATO bewandert, bezweifle dennoch, dass diese Vereinigung bei völkerrechtlichen Fragen hinzugezogen werden kann.