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Politisches Blog von Patrick Jedamzik

Oft habe ich hier schon vor irgendwelchen Rechnungen gewarnt, die per Email kommen und verdächtig sind. Daran hat sich auch nichts geändert. Etwas mulmig wurde mir aber schon, als ich gestern ein Anwaltsschreiben aus Hamburg bekommen habe und darin Forderungen der Firma Cyberservices aus Amsterdam in Höhe von 498,96 für “LiveVideos” um genauer zu sein Leistungen aus dem Bereich “Freestrip (1)” zu fordern.

Das war schon ein großer Schock. Also um eins gleich vorweg zu nehmen: Es gibt vieles für das ich Geld ausgebe, manchmal auch sinnlos, aber für sowas nun wirklich nicht! :) Nun, spannend wurde es dann aber als eine “beweisbare Bestätigung” auftauchte, mit falcher Telefonnummer und dementsprechend wahrscheinlich auch falscher IP Adresse. Unter der Nummer erreicht man niemanden mehr, aber mir soll es egal sein – hoffe ich zumindest – denn ohne Vertrag keine Leistung. Also werde ich keinen cent zahlen.

Was mir grade aufgefallen ist: Ist es bei irgendwelchen Stripangeboten nicht erforderlich nachzuweisen, dass man volljährig ist, also irgendwie mit dem Personalausweis oder so? Das wäre jedenfalls – wie es aussieht – eine bessere beweisbare Bestätigung, als ein Telefonanruf.

Morgen früh geht Brief und Fax an die Anwaltskanzlei raus, in dem ich dies so schildere. Von der falschen Telefonnummer, über die unbekannte Emailadresse bis zum Fehlenden Widerspruch bei meiner Bank. Ich habe auch darum gebeten, mir bis Freitag eine Antwort zukommen zu lassen, sonst gehe ich zur Verbrauerzentrale, um mich beraten zu lassen. Ich halte euch auf dem Laufenden (auch wenn es euch nicht interessieren sollte ;) )

Geschrieben von Patrick Jedamzik am 16.04.2007 um 22:21 LifeBlog

2 Kommentare to “Rechnung vom Anwalt”

  1. Wolfgang sagt:

    Am besten ist es wirklich, in solchen Fällen sofort zur Verbraucherberatung zu gehen.

    Viele Grüße

    Wolfgang

  2. Achja: hab es grade bei “Vor einem Jahr” gesehen und kann sagen: Es ist nichts mehr gekommen – auch ohne Verbraucherzentrale ;)

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